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02.05.2017
Max Widmer aus Schübelbach SZ ist seit vielen Jahren Kunde von Reader’s Digest. Der Verlag verkauft unter anderem Bücher, Filme und Tonträger.
Letzten Herbst fand Widmer jedoch mehrmals Pakete in seinem Briefkasten, die er nicht bestellt hatte. Bei den Lieferungen handelte es sich unter anderem um ein Buch und ein Darmpräparat. Max Widmer informierte Reader’s Digest mehrmals per eingeschriebenem Brief, dass er das alles nicht bestellt habe und deshalb nicht bezahlen werde. Die Waren schickte er gestaffelt zurück. Eine Antwort erhielt Widmer nie. Stattdessen flatterten bei ihm mehrere Zahlungserinnerungen und Mahnungen ins Haus.
Erst als sich der K-Tipp einschaltete, kam Bewegung in die Sache. Reader’s Digest schreibt auf Anfrage, man habe die Forderungen an Max Widmer mittlerweile storniert, ihm dies aber nicht mitgeteilt.
Bei den gesendeten Waren habe es sich um «Folgelieferungen» von einmal bestellten Produkten gehandelt.
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Guten Tag
Reader's Digest räumt gemäss eigenen Angaben bei "Folgebänden/-lieferungen" ein 14-tägiges Rückgaberecht ein. Schicken Sie unerwünschtes Material deshalb möglichst innert dieser Frist an Reader's Digest zurück. Teilen Sie ebenfalls mit, dass Sie künftig keine Folgelieferungen mehr wünschen. Falls dies nichts nützt, reklamieren Sie mittels eingeschriebenem Brief. Bei Fragen steht K-Tipp-Abonnenten auch unsere Rechtsberatung zur Verfügung.
Freundliche Grüsse Markus Fehlmann
Mahungen für nicht bestellte Waren
Soeben habe ich den Beitrag von Herrn Max Widmer gelesen. Es geht bei mir um das gleiche Thema, das mir die Reader`s Digest ständig nicht bestellte Waren sendet, oder Mahnungen schickt die nicht berechtigt sind. Ich habe vieles zurück geschickt, ohne es zu öffnen. Was kann ich gegen diese Belästigung der Reader`s Digest tun? Einfach ignorieren?