Von ihren Kindern erhielt Yvonne Ernst aus Bad Zurzach AG im Sommer 2019 einen Gutschein von Geschenkparadies.ch in der Höhe von 240 Franken. Damit hätte sie zusammen mit einer Begleitperson eine zweistündige Segway-Tour durch eine Schweizer Stadt unternehmen können. Doch wegen einer Operation und der Coronapandemie konnte sie den Gutschein nicht einlösen.

Als die Aargauerin die Tour im Mai dieses Jahres nachholen wollte, erhielt sie von der Zürcher Happyshops Group AG, welche die Website Geschenkparadies.ch betreibt, eine Absage. Der Gutschein sei nur ein Jahr gültig gewesen – und hätte höchstens innerhalb ­dieser Zeit um ein Jahr verlängert werden können. Ernst wollte das nicht akzeptieren. Doch die Firma blieb stur. Auch als sich der K-Tipp einschaltete, wollte sie nichts von einer Verlängerung wissen – obwohl sie zurzeit mit einer «Sorglos-­Garantie» wirbt: «Jetzt schenken, nach Corona erleben. Unsere Gutscheine sind 3 Jahre gültig.»