Für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen zahlen Konsumenten der Billag AG pro Jahr Fr. 451.10. Früher kam noch die Mehrwertsteuer in der Höhe von Fr. 11.30 dazu – bis letzten April das Bundesgericht diese Steuerpraxis als ge­setzeswidrig beurteilte. ­Begründung: Die Empfangsgebühr werde nicht bezahlt, um dafür eine ­bestimmte Leistung zu erhalten. Denn bezahlen muss sie auch, wer gar ­keine gebührenfinanzierten Programme konsumi...