Auf diese Idee ist bisher noch niemand gekommen: Negativzinsen auf Freizügigkeits- und Säule-3a-Konten. Das würde bedeuten: Das Gesparte wächst nicht bis zur Pensionierung – es schrumpft. Ist das zulässig? Das Bundesamt für Sozialversicherungen will sich nicht dazu äussern. Es erklärte gegenüber dem K-Tipp, demnächst ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. 

Die WIR-Bank lässt sich von solchen Fragen nicht aufhalten. ...