Angestellte zahlen Monat für Monat Bei­träge an die Pensionskasse. Beim Stellenwechsel wird ihr bis dahin gespartes Altersguthaben an die Kasse des neuen Arbeitgebers überwiesen. Das war auch nach dem Konkurs der Swissair im Jahr 2001 der Fall. Das ­Altersgeld der Ex-Swissair-­Angestellten ging von der Allgemeinen Pensionskasse der SAir­Group (APK) an die Pen­sionskassen der ­neuen Arbeitgeber. 

In solchen Fällen haben Versicherte das...