1 Wie hoch sind die Familienzulagen?
Die Eltern erhalten für jedes Kind bis zum 16. Alterjahr ab 2009 mindestens 200 Franken pro Monat. Nach dem 16. bis längstens zum 25. Geburtstag gibt es für Kinder, die in der Ausbildung sind, 250 Franken. Das gilt für die ganze Schweiz. Die Kantone können aber höhere Ansätze festlegen. Die Kinderzulagen heissen neu Familienzulagen. Bezahlt werden sie von den Arbeitgebern.


2 Gibt es Zulagen, wenn ein Lehrling oder eine Studentin während der Ausbildung Geld verdient?
Ja, falls sie nicht mehr als 27360 Franken pro Jahr oder 2280 Franken im Monat verdienen.


3 Müssen Familienzulagen versteuert werden?
Ja. Sie zählen zum steuerbaren Einkommen.


4 Haben auch Selbständige Anspruch auf Familienzulagen?
Nur zum Teil. Gesamtschweizerisch gesehen haben nur Angestellte und Bauern Anspruch auf Familienzulagen. Sowie Nichterwerbstätige, deren Einkommen – beispielsweise aus Vermögen oder Renten – nicht höher als 41040 Franken ist. Selbständigerwerbende erhalten keine Familienzulagen. Ausnahmen gibt es in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland, Bern, Genf, Glarus, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Waadt und Wallis.


5 Wie viel Zulagen erhalten Teilzeitarbeitende?
Sie erhalten eine volle Zulage, sofern ihr Lohn mindestens 570 Franken pro Monat beziehungsweise 6840 Franken pro Jahr beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigungen an verschiedenen Arbeitsstellen werden die Einkünfte zusammengezählt. Teilzulagen gibt es nicht mehr.


6 Hat man auch für Stiefkinder Familienzulagen zugut?
Ja. Familienzulagen gibts nicht nur für die leiblichen Kinder, sondern auch für die Eltern adoptierter Kinder sowie die Betreuer von Pflege- und Stiefkindern. Kommt ein Bruder oder eine Schwester einer bezugsberechtigten Person für die Kinder auf, hat sie Anspruch auf die Zulagen.


7 Wer erhält die Zulagen, wenn beide Elternteile angestellt sind?
In erster Linie derjenige, der im Wohnsitzkanton der Familie arbeitet. Arbeiten beide Eltern dort, ist derjenige mit dem höheren Einkommen bezugsberechtigt. Dasselbe gilt, wenn beide ausserhalb arbeiten. Ein Doppelbezug ist unzulässig.


8 Kann man die Zulagen in dem Kanton beziehen, in dem sie höher sind?
Nein. Arbeitet aber ein Elternteil in einem Kanton mit höheren Familienzulagen und der andere im Wohnsitzkanton, so muss der Wohnsitzkanton den höheren Betrag bezahlen.


9 Hat eine geschiedene Mutter Anspruch auf Familienzulagen?
Wenn sie selbst arbeitet, erhält sie das Geld. Arbeitet sie nicht, kann der Vater des Kindes die Familienzulagen beziehen. Er muss diese dann zusammen mit den Unterhaltsbeiträgen an die Mutter weiterleiten.


10 Wo müssen Eltern die Zulagen geltend machen?
Bei Angestellten besorgt das der Arbeitgeber. Selbständige Landwirte und Nichterwerbstätige können den Antrag bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse stellen.