Nein. Mehrere Verträge mit demselben Arbeitgeber ­werden zwar für die Berechnung der Dienstjahre zusammengerechnet – aber nur bei einem sehr kurzen Unterbruch. 

Eine Wieder­anstellung nach einem mehrjährigen Unterbruch oder nach ­einer zwischenzeitlichen Anstellung bei einem anderen ­Arbeitgeber wird wie ein neues Arbeitsverhältnis behandelt. Das gilt auch in Ihrem Fall. Deshalb sind Sie wieder im ersten Dienstjahr.  Die Kündigungsfrist beträgt also einen Monat.