Nein. Über alles, was zum Nachlass Ihres Vaters ­gehört, kann die Erben­gemeinschaft nur gemeinsam und einstimmig ver­fügen. Ein einzelner Erbe kann also nicht alleine entscheiden, wer das Haus des Verstorbenen in Zukunft bewohnen darf. Dem Anliegen Ihrer Schwester müssten alle zustimmen. Und Sie müssten sich ­darauf einigen, dass Ihre Schwester kostenlos im Haus wohnen darf oder dass ihr die Erbengemeinschaft das Haus gegen ­einen bestimmten Mietzins überlässt.