Ja. Im Kanton Zürich erhält ein Erwachsener unter folgenden Voraussetzungen eine Prämienverbilligung:  Sein steuerbares Ein­kommen beträgt nicht mehr als 29 900 Franken und sein steuerbares Vermögen ist nicht höher als 150 000 Franken.

Die Prämienverbil­ligung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen Stellen finden Sie  im Internet unter www.bag.­admin.ch } Versicherungen } In der Schweiz wohnhafte Versicherte } Prämienverbilligung.