Ja. Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann und für mehr als drei Monate angestellt ist, hat für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohn. Während mindestens drei Wochen pro Jahr muss dann das Gehalt ­weiterbezahlt werden – wie lange genau, hängt von der Anzahl Dienst­jahre und vom Arbeitsort ab. Bei unregelmässigem Lohn wird in der Regel auf den Durchschnitt des Lohns im letzten Jahr vor der Krankheit abgestellt.