Unter Umständen ja. Bei länger dauernden Behandlungen kann es sein, dass die Krankenkassen die ­Kostenübernahme aus einer Zusatzversicherung irgendwann verweigern. In der Regel verlangen sie eine ärztliche Verordnung oder einen Bericht des Thera­peuten, welche die medi­zinische Notwendigkeit der weiteren Therapie be­gründen. In den Bestimmungen der Zusatz­versicherungen für Alternativmedizin steht bei den Krankenkassen sinngemäss meist, dass die Therapien wirtschaftlich und zweckmässig sowie medizinisch begründet sein müssen. Verlangen Sie von Ihrem Arzt, dass er die Behandlung zuhanden der Krankenkasse klar begründet.