Ein pensionierter Polizist parkierte in Reinach BL über 40 Stunden auf einem weiss markierten Parkplatz. Die Gemeinde büsste ihn deshalb mit 50 Franken – und verwies auf die kommunale Parkraumverordnung. Demnach hätte es für eine Parkdauer von mehr als zehn Stunden eine ­Bewilligung gebraucht. Signalisiert war das nicht. 

Der Rentner akzeptierte die Busse nicht und zog den Fall vor das Strafgericht Basel-Landschaft. Dieses gab ihm recht und annullierte die Busse (K-Tipp 1/2018).

Doch die Gemeinde liess nicht locker und zog das Urteil an das Kantonsgericht weiter – und blitzte erneut ab: Das ­Gericht ging gar nicht auf die Berufung ein. Der Gemeinde fehle in diesem Fall die gesetzliche Ermächtigung, gegen einen erstinstanzlichen Entscheid Berufung ein­zulegen, heisst es im ­Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. 

Denn: Nur ein Staatsanwalt hätte diese ­Ermächtigung gehabt. Die Gemeinde muss nun die Verfahrenskosten von 1100 Franken übernehmen. Sie zieht das Urteil nicht ans ­Bundesgericht weiter.