Vor ein paar Jahren wunderte ich mich an dieser Stelle darüber, wie Coop seine Lebensmittel­verpackungen beschriftete. Auf der Bündner Nusstorte hiess es: «Enthält Nüsse.» Was ja eigentlich zu erwarten war. Auf dem geraf­felten Sellerie stand – ebenfalls wenig überraschend –: «Enthält Sellerie.» Und auf der Milch: ­«Enthält Milch.» Damit es auch ­jeder begreift.

Einen anderen Weg beschreitet die Migros bei der Warendeklaration. Neuerdings verkauft sie unter der Marke Cosano ein «Stimulierendes Gleitgel für die Frau». Wäre es ein Coop-Produkt, stünde auf der Rückseite womöglich: «Enthält Gleitgel.»

Aber so einfach macht es die ­Migros ihren Kunden nicht. Sie schreibt auf der Rückseite: «Das Stimulating Gel ist kein Gleitgel.» Mit anderen Worten: Das Gleitgel (Vorderseite) ist kein Gleitgel (Rückseite). Ich wandte mich an den Kundendienst und fragte: «Ist das Gleitgel ein Gleitgel? Oder nicht?» Zuerst wurde ich vertröstet: «Die Abklärung dauert noch etwas länger.» Und als die Abklärungen abgeschlossen ­waren, erfuhr ich: Angesichts der Inhaltsstoffe sei es «nicht als ­Gleitgel, sondern als Gel für die Frau zu bezeichnen». Aha!