Nein. Solange Ihr Mann urteilsfähig ist, kann er allein über seine Behandlung entscheiden. 

Er kann Sie jedoch bevollmächtigen. Das heisst, dass Sie mit den Ärzten die Behandlung be­sprechen dürfen. 

Tipp: Erklären Sie Ihrem Mann Ihre ­Bedenken. Und einigen Sie sich mit ihm über das weitere Vorgehen gegenüber den Ärzten.