Kontoauszüge. Ich tat mich ein bisschen schwer, als ich Anfang Jahr die Kontoauszüge der ­Migros-Bank erhielt. Ich hatte den Eindruck, dass viele ­wesentliche Informationen ­fehlten. Bis ich endlich merkte, dass die Bank das Papier neuerdings auf der Vorder- und auf der Rück­seite bedruckt. Ich fand das ­gewöhnungsbedürftig, aber ­eigentlich ganz vernünftig. Vor allem, wenn man bedenkt, ­welche grossen Mengen Papier die Banken ­verschicken.
 
Im Umschlag lag auch die ­«Bescheinigung über Vorsorgebeiträge». Diese muss ich der Steuerverwaltung als Beweis dafür schicken, dass ich im ­vergangenen Jahr Beiträge an die Dritte Säule einzahlte. ­Deshalb steht auf der «Bescheinigung»: «Von der versicherten Person der Steuererklärung ­beizulegen.»
 
Bisher erhielt ich auch eine ­«Kopie für die versicherte Person». Doch diesmal fehlte sie. Das heisst: Eigentlich fehlte sie nicht. Sie war nur auf die ­Rückseite gedruckt.
 
Wohl oder übel kopierte ich die Rückseite, damit ich die ­«Bescheinigung» zu meinen ­Unterlagen legen konnte. Aber damit machte ich natürlich die Papier-Sparbemühungen der Migros-Bank zunichte.
 
Oder hatten die Leute der ­Migros-Bank etwa gedacht, ich könnte die Vorderseite der Steuerverwaltung schicken und die Rückseite behalten?