Ja. Sie können Ihren Anteil an eine andere Person abtreten – auch gegen Bezahlung. Nur dürfte sich in dieser ­Situation kaum jemand finden, der Ihnen den Gegenwert Ihres Anteils zahlt. Als Erbe können Sie aber beim Gericht jederzeit eine Teilungsklage einreichen. Dieses bestimmt dann die Erbteile – auch wenn nicht alle mit dem ­Ergebnis einig gehen.