Ja. Ein Zahlungsbefehl darf auch einer urteilsfähigen Person ausgehändigt werden, die mit dem Schuldner im gleichen Haushalt lebt – also auch Ihrer Freundin.  Erhebt sie in Ihrem Auftrag Rechtsvorschlag, ist das gültig. Sie muss das spätestens 10 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls tun.