Nein. Sollten Sie einmal ­urteilsunfähig werden, fragt die Erwachsenenschutz­behörde beim Zivilstandsamt nach, ob ein Registereintrag über einen Vor­sorgeauftrag vorhanden ist. Da Sie den Ort der Deponierung registrieren liessen, wird Ihr Vorsorgeauftrag auf diesem Weg gefunden.

Anders ist es, wenn man  den Ort der Deponierung seines Vorsorgeauftrags nicht beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen liess. Dann sollte man den Hinterlegungsort der Erwachsenenschutz­behörde am neuen Wohnort melden.