Ja. Wird ein Heim-, Nutz- oder ein grösseres Wildtier angefahren und dabei verletzt oder ge­tötet, muss der Fahrzeuglenker sofort anhalten und den Eigentümer des Tieres ­beziehungsweise den Wildhüter oder Jagdaufseher  kontaktieren. Falls das nicht möglich ist, muss der Lenker den Unfall sofort der Polizei melden. Wer dies unterlässt oder seiner ­Meldepflicht erst Stunden nach einem Unfall nachkommt, riskiert eine Busse und kann ­unter Umständen gar ­wegen Tierquälerei bestraft werden.