Nein. Ihr Vorgesetzter kann ohne weiteres die Kün­digung damit begründen, dass er mit Ihrer Leistung nicht zufrieden ist. Eine missbräuchliche Kündigung läge nur dann vor, wenn die Begründung ­Ihres Chefs nur vorgeschoben wäre und ein anderer, missbräuchlicher Grund hinter der Kündigung stecken würde. Missbräuchlich sind Kündigungen zum Beispiel dann, wenn sie nur deshalb erfolgen, weil jemand berechtigte Forderungen aus dem Arbeitsvertrag geltend macht oder in einer Gewerkschaft aktiv ist.

Liegt eine missbräuch­liche Kündigung vor, haben Angestellte Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Wer eine missbräuchliche Kündigung vermutet, sollte noch während der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erheben. Andernfalls lässt sich der Anspruch auf Entschädigung nicht mehr durchsetzen.