Ein K-Tipp-Leser aus St. Gallen erhielt vor drei Jahren einen SBB-Gutschein im Wert von 50 Franken. Vor ­kurzem wollte er auf der SBB-Website das Guthaben abfragen. Dort hiess es, der Gutschein sei ab­gelaufen und die 50 Franken seien verloren.

Tatsächlich steht auf der Rückseite der Karte: «Verfällt 24 Monate nach der letzten Trans­ak­tion.» Beim Kauf erfährt das der Kunde allerdings nicht. Deshalb gilt: Der Gutschein ist laut Gesetz zehn Jahre lang ­gültig.

SBB-Sprecher Daniele Pal­lecchi beruft sich auf das Klein­gedruckte, wo die zweijährige Frist festgehalten sei. Er verspricht aber: «Die SBB ersetzt jede abgelaufene SBB-Geschenkkarte einmalig aus Kulanz – egal, wie lange die Karte bereits abgelaufen ist. Kunden können sich dafür mit der abgelaufenen Karte an den nächsten SBB-Schalter wenden.» In der Tat: Dem betroffenen Leser wurde die ­Karte anstandslos ersetzt.

Grundsätzlich gilt: Wenn beim Kauf eines Gutscheins nichts anderes vereinbart wird, liegt die gesetzliche Frist bei zehn Jahren. Gutscheine für günstigere ­Waren wie Bücher und Videos sowie Essgutscheine sind fünf Jahre gültig.