Nein. Falls Sie den Eigentümer der Katze kennen, müssen Sie ihn benachrichtigen. Ist Ihnen der Eigentümer nicht bekannt, müssen Sie die zugelaufene ­Katze der Schweizerischen Tiermeldezentrale (www.stmz.ch) oder der kanto­nalen Meldestelle für Findeltiere melden. Meldet sich der Eigentümer dann innert zweier Monate, ­müssen Sie ihm die Katze zurückgeben. Er muss ­Ihnen aber Ihre Auslagen vergüten, und Sie haben ­einen angemessenen Finderlohn zugut. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, gehört die Katze nach zwei Monaten Ihnen.