Ja. Grundsätzlich können die Eltern zwar selbst bestimmen, wer mit ihren Kindern Kontakt haben soll. Sie dürfen also sogar den Grosseltern den Umgang mit den Enkeln verbieten. Beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände können aber ausnahmsweise auch Drittpersonen ein Besuchsrecht durchsetzen. Massgebend ist das Wohl des Kindes. Eine Pflegefamilie kann für ein Kind zu einer Art Ersatzfamilie werden. Deshalb wäre es möglich, dass Ihnen ein Gericht ein Besuchsrecht einräumen würde. Denn Sie konnten eine enge Beziehung zu Ihren Enkeln aufbauen.