1 Gilt das Arztgeheimnis nur für Ärzte? 

Nein. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Apotheker, Zahnärzte, ­Chiropraktiker, Psychologen und ­Hebammen sowie deren Hilfspersonen.  

2 Welche Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht? 

All das, was der Arzt bei der Ausübung ­seines Berufes wahrgenommen hat oder ihm anvertraut worden ist. So etwa Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, ­Therapiemassnahmen oder Angaben über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse des Patienten. Selbst die Tatsache, dass jemand in ärztlicher Behandlung ist, unterliegt dem Berufsgeheimnis.  

3 Darf der Arzt Informationen an einen anderen Arzt weitergeben? 

Nein. Ohne die Einwilligung des Patienten gilt das Arztgeheimnis auch unter ­Berufskollegen. Etwas anderes gilt nur bei einer Überweisung an einen Spezialisten. Ist der Patient damit einverstanden, darf sein Arzt den beigezogenen Kollegen ­informieren, soweit dies erforderlich ist.  

4 Wie lange sind Ärzte an ihre ­Schweigepflicht gebunden? 

Das Berufsgeheimnis besteht auch nach ­Abschluss der Behandlung und nach ­Beendigung der Berufsausübung weiter.  

5 Darf der Arzt Informationen an den Ehegatten seines Patienten ­weitergeben? 

Auch mit dem Ehegatten darf er nur mit der Einwilligung des Patienten über dessen Behandlung sprechen. 

6 Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern von ­Kindern?

Ja. Sofern die Kinder urteilsfähig sind. Auch Minderjährige sind dann durch das Arztgeheimnis geschützt.    

7 Ist der Arzt auch nach dem Tod eines Patienten noch an das Arztgeheimnis gebunden? 

Ja. Das Berufsgeheimnis gilt über den Tod des Patienten hinaus. Seine Angehörigen können nur dann Auskünfte erhalten, wenn der Verstorbene das so vorgesehen hat. 

War das nicht der Fall, müsste sich der Arzt von der zuständigen Behörde vom ­Berufsgeheimnis entbinden lassen.  

8 Haben Arbeitgeber Anspruch auf Informationen zum ­Gesundheitszustand eines Mitarbeiters?

Nein. Ein Arztzeugnis darf nur die ­Information enthalten, ob der oder die ­Angestellte arbeitsunfähig ist, wie hoch die Arbeitsunfähigkeit ist und wie lange sie dauert.

9 Welche Konsequenzen drohen einem Arzt, der das Arztgeheimnis verletzt? 

Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist strafbar. Laut Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Faktisch verurteilen die ­Gerichte fehlbare Ärzte zu einer Geldstrafe. 

10 Gibt es Ausnahmen vom ­Arztgeheimnis?

Ja. Etliche Gesetze verpflichten oder ­berechtigen den Arzt, ohne das ­Einverständnis des Patienten medizinische Daten an die Behörden weiterzuleiten. ­Beispielsweise muss ein Arzt den Behörden bestimmte ansteckende Krankheiten melden – teilweise gar mit den Personalien des Patienten. Oder er darf Autofahrer ­melden, wenn Zweifel an deren Fahr­tüchtigkeit bestehen.