Der Nationalrat hat am 30. November entschieden, der AHV nächstes Jahr 442 Millionen Franken ­zukommen zu lassen. Damit kommt er einem Auftrag der Bundesverfassung nach. Der Bundesrat wollte die Summe für den Abbau von Schulden oder die Bahn­infrastruktur einsetzen.  

saldo-Leser wissen: Diese Mittel stammen aus einem ­zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent, das seit dem Jahr 1999 ­erhoben wird­. Die Verfassung hält zwar ausdrücklich fest, dieses sogenannte ­«Demografieprozent» müsse der AHV/IV ­zugutekommen. ­Dennoch leitete der ­damalige ­Finanz­minister ­Kaspar Villiger ­einen Teil dieses Geldes in die allge­meine Bundeskasse um. Das Par­lament nickte damals seinen Vorschlag mit grossem Mehr ab. Bislang sind der AHV auf diese Weise über 8 Milliarden Franken entzogen worden (saldo 19/2017).

Der Entscheid im Nationalrat fiel am Donnerstag mit 130 zu 63 Stimmen. ­Dafür stimmten GP, GLP, SP, SVP, die EVP-Vertreter Niklaus Gugger (ZH) und ­Ma­rianne Streiff-Feller (BE) sowie der ­Lu­zerner CVP-Nationalrat Leo Müller. 

Damit die AHV das Geld tatsächlich ­erhält, muss auch der Ständerat noch zustimmen. Dort liegen die Mehrheiten umgekehrt: GP, SP und SVP kommen zusammen nur auf 19 Stimmen. BDP, CVP und FDP hingegen halten 27 Sitze.