1 Muss jeder Verein einen Vorstand ­wählen?

Ja. So verlangt es das Gesetz. ­Gewählt wird der Vorstand von den versammelten ­Vereinsmitgliedern. 

2 Wie viele Personen müssen ­mindestens im Vorstand sein?

Ein Vorstand kann aus einer einzigen ­Person bestehen. Viele Vereine schreiben in ihren Statuten aber mehrere Vorstandsmitglieder vor. Die Anzahl kann dann beliebig festgelegt werden. 

3 Können nur Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt werden?

Nein, auch Nichtmitglieder sind wählbar. Sogar Minderjährige dürfen einen Verein führen. Die Statuten können aber den Kreis der wählbaren Personen einschränken. 

4 Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Zur Geschäftsführung gehört ­beispielsweise das Verwalten des Vereins­vermögens, das Inkasso von Mitgliederbeiträgen, die ­Einberufung und Leitung der Vereinsversammlung, das Umsetzen der Beschlüsse der Vereinsversammlung, das Organisieren von Vereinsanlässen ­etcetera. Zudem ­vertritt der Vorstand den Verein nach ­aussen. Zum Beispiel schliesst der Vorstand im ­Namen des Vereins Miet- und Kaufverträge ab.

5 Können die Vereinsmitglieder ­bestimmen, welche Person im ­Vorstand welches Amt ­übernimmt?

Nein. Der Vorstand organisiert sich selbst. Er entscheidet eigenständig, wer welche Aufgaben ­erledigt. Ausnahme: Die Statuten sehen ausdrücklich eine andere Regelung vor. 

6 Darf ein Vorstandsmitglied mehrere Ressorts übernehmen?

Ja. Wenn die Statuten es nicht ausdrücklich verbieten, darf jemand zum ­Beispiel gleichzeitig ­Präsident und Kassier sein. 

7 Wer darf eine Vorstandssitzung ­einberufen?

Sofern die Statuten nichts anderes bestimmen, ist der Präsident für die ­Einberufung von Vorstandssitzungen ­zuständig. Aber ­jedes andere Vorstandsmitglied ist ebenfalls berechtigt, eine Sitzung zu verlangen.

8 Arbeitet der Vorstand gratis?

Ja, sofern die Statuten nichts anderes festhalten. Der Verein muss dem Vorstandsmitglied jedoch die Auslagen ersetzen, die zur Ausübung des Amtes notwendig sind. 

9 Kann man den Vorstand abwählen?

Ja. Die Vereinsversammlung kann Vorstandsmitglieder jederzeit abberufen. Die Gründe für eine Abberufung können in den Statuten bestimmt werden. Die Absetzung aus wichtigen Gründen ist immer möglich. 

10 Darf ein Vorstandsmitglied ­während der laufenden Amts­periode zurücktreten?

Ja, jederzeit.