«Wir möchten für unsere 26-jährige Tochter ein Konto der Säule 3a er­öffnen. Geht das?»

Nein. Ihre Tochter muss das Vorsorgekonto selbst eröffnen. Anschliessend können Sie dann auf das Konto Ihrer Tochter einzahlen. Dies bis zum maximal zulässigen Betrag pro Jahr. Bei Erwerbstägigen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, beträgt die Obergrenze gegenwärtig 6768 Franken. Ihre ­Tochter darf den einbezahlten Betrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen, selbst wenn ihr die Einlage geschenkt wurde.

Muss die Bank die Retrozessionen herausgeben?  

«Ich lege mein Geld selber an. Allerdings treffe ich mich etwa einmal im Jahr mit dem Bankberater, der mir Vorschläge unterbreitet. Die Bank behauptet, sie müsse mir die Rückvergütungen, die sie für die Fonds und anderen Produkte in meinem Depot erhält, nicht weitergeben. Hat sie recht?

Ja. Gemäss Ihrer Schilderung scheinen Sie mit der Bank keinen Beratungsvertrag ­abgeschlossen zu haben. Die Bank tritt Ihnen ­gegenüber als Verkäuferin oder Vermittlerin von Anlagen auf. In solchen Fällen darf sie ihre eigenen Interessen verfolgen und Rückvergütungen – auch Retrozessionen genannt – für sich behalten. Läge ein Anlageberatungsvertrag vor, müsste die Bank Ihre Interessen wahren. Das heisst auch: Rückvergütungen müsste sie Ihnen herausgeben.