Nein. Sie sprechen von den sogenannten kontrollfreien Tagen, die oft auch Stempelferien genannt werden. Arbeitslose haben jeweils nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit Anspruch auf 5 aufein­anderfolgende kontrollfreie Tage. Diese «Ferien»-Tage dürfen nicht einzeln bezogen werden, sondern nur in Blöcken.

An diesen kontrollfreien Tagen müssen Arbeitslose nicht vermittelbar sein. Das heisst: Sie müssen in dieser Zeit keine ­Arbeit suchen. Die kontrollfreien Tage sind aus den monatlichen Ab­rechnungen der Arbeits­losenkasse ersichtlich.

Betroffene müssen ihre kontrollfreien Tage mindestens 14 Tage, bevor sie sie beziehen, dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.