Ein IV-Rentner bezog eine Kinderrente, weil seine Tochter ein einjähriges Praktikum in einer Kindertagesstätte absolvierte. Das Praktikum wurde später um ein Jahr ver­längert. Darauf stellt die IV-Stelle des Kantons Luzern die Kinderrente ein. Das Kantonsgericht Luzern hiess die Be­schwerde des IV-Rentners gut: Er habe weiterhin Anspruch auf die Kinderrente. Dagegen reichte die IV-Stelle erfolgreich Beschwerde ein. Laut Bundesgericht ist mit dem einjährigen Praktikum den Ausbildungs­bedürfnissen der Tochter entsprochen worden.

Bundesgericht, Urteil 9C_239/2014 vom 16. Juli 2014