Die künstliche Befruchtung im Reagenzglas ist in der Schweiz streng geregelt. So sind Mediziner verpflichtet, jeden Embryo zu registrieren, den sie im Reagenzglas erzeugen. Auch dürfen sie einer Frau höchstens drei Embryonen einsetzen. Denn sonst ist das Risiko, dass sie Mehrlinge gebärt, zu hoch und damit auch die Gefahr für Frühgeburten und an­dere Komplikationen. Ausserdem muss jede Klinik den Bundesbehörden mitteilen, wie viele künstliche Befruc...