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Ein Bauarbeiter wollte auf dem Weg zur Arbeit einen BMW überholen. Dessen Lenker ärgerte sich über das zu dichte Aufschliessen und das Lichthupen. Er bremste den hinter ihm fahrenden Wagen bei einer Verkehrsinsel aus. Sein Beifahrer traktierte in der Folge den Bauarbeiter durch die geöffnete Fensterscheibe mit Schlägen ins Gesicht. Die Suva kürzte die Taggelder des verletzten Bauarbeiters um 20 Prozent. Begründung: Dieser habe den Unfall grobfahrlässig verursacht. Das Bundesgericht war anderer Meinung: Die BMW-Insassen seien durch den Bauarbeiter nicht ernsthaft gefährdet worden. Deshalb könne die Gewalttätigkeit des BMW-Beifahrers nicht als plausible Reaktion auf die Verkehrsverletzung gelten.
Bundesgericht, Urteil 8C_263/2013 vom 19. August 2013
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