Die meisten Haarfärbemittel enthalten Substanzen, die Allergien auslösen können (saldo 16/07, «K-Tipp» 14/2010). Die EU beschränkt nun die erlaubten Höchstmengen von 24 kritischen Inhaltsstoffen in Haarfärbemitteln. Konsumentinnen in der Schweiz bleiben indes fürs Erste ungeschützt. Die Schweiz übernimmt laut dem Bundesamt für Gesundheit die neuen Beschränkungen bei Haarfärbemitteln frühestens bei der nächsten Revision der Kosmetikverordnung. Einen Zeitpunkt für die Gesetzesänderung kann das Amt nicht nennen.