Haben Beschuldigte kein Geld und ist der Fall rechtlich anspruchsvoll, erhalten Betroffene ­einen amtlichen Verteidiger, der vom Staat ­bezahlt wird. Das Zürcher Obergericht verweigerte dies einer Frau. Sie ist wegen Urkundenfälschung und Betrugs angeklagt, weil sie ­angeblich mit gefälschten Unterlagen einen Kredit erschlichen hat.

Das Bundesgericht gibt der Frau aber recht und hebt den Beschluss des Zürcher Ober­gerichts auf. Unter anderem auch deshalb, weil die Frau angab, sie sei selber Opfer von Betrügern geworden, die sich als Kreditvermittler ­ausgaben. Einem solchen Strafverfahren sei die Beschuldigte allein nicht gewachsen.   

Bundesgericht, Urteil 1B_195/2012 vom 7. 5. 2012