Nein. Der Kündigungsgrund gehört nicht ins ­Arbeitszeugnis – es sei denn, der Arbeit­nehmer wünscht dies von seinem Arbeitgeber ausdrücklich.

In Ihrem Fall kann man die Erwähnung des Kün­digungsgrundes allerdings als sinnvoll betrachten.

Denn ein zukünf­tiger Arbeitgeber kann ­dieser Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis ent­neh­men, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht aus persön­lichen Gründen oder ­wegen mangelnder Leistung verloren haben. Sondern deshalb, weil Sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr in einem vollen Pensum beschäftigt sein wollten.   

 

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