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10.04.2012
Nein. Das gehört nicht ins Arbeitszeugnis. Solche Infos könnten von künftigen Arbeitgebern falsch interpretiert werden. Man könnte Ihnen vorwerfen, Sie seien zu wenig leistungsbereit oder zu wenig leistungsfähig. Keines von beidem trifft auf Sie zu. Ausnahme: Ein Arbeitgeber darf im Zeugnis eine Krankheit erwähnen, wenn sie lange gedauert hat und einen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers hatte. Dies war bei Ihnen ja nicht der Fall.
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