Nein. Ein Wegrecht entsteht nie durch blosse Gewohnheit oder durch freundliche Erlaubnis. Sie können dem Nachbarn  deshalb den Durchgang ­jederzeit ohne Angaben von Gründen verbieten.

Ein gültiges Wegrecht kann etwa durch einen schriftlichen Vertrag unter Nachbarn entstehen. Ein solcher Vertrag ist für Sie als Grundeigentümer freiwillig. Und er bindet nur Sie persönlich, das heisst: Wenn Sie das Haus verkaufen, so ist dieser Vertrag für den neuen Eigentümer der Liegenschaft nicht mehr gültig.

Sollte das Wegrecht auch für spätere Eigentümer beidseitig gelten, muss es im Grundbuch eingetragen und öffentlich beurkundet werden.      


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