Ja, das verpfändete Geld auf ­Ihrem Säule-3a-Konto dient der Bank als Sicherheit für die benötigte Hypothek. Werden Sie zahlungs­unfähig, kann die Hypothekarbank zwar auf dieses Geld zurückgreifen. Aber: Bei vorüber­gehenden Eng­pässen darf sie das Vorsorge­vermögen nicht antasten, sondern nur wenn der Schuldner definitiv nicht mehr zahlen kann.

Der Vorteil einer Verpfändung: Das Geld der dritten Säule bleibt weiterhin steuerfrei auf dem Konto und bringt weiterhin Zins. Wichtig: Das Kapital der dritten Säule kann nur für den Kauf oder den Bau eines selbst bewohnten ­Eigenheims (Haus, Stock­werk­eigen­tum, Anteilschein bei einer Wohnbaugenossenschaft) verpfändet ­werden.