1. Was wird ins Strafregister eingetragen?

Eingetragen werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren droht. Bei Vergehen sind Freiheitsstrafen bis drei Jahre oder eine Geldstrafe möglich. Übertretungen werden eingetragen, sofern der Täter zu einer Busse über 5000 Franken oder gemeinnütziger Arbeit von mehr als 180 Stunden verurteilt wurde.


2. Was enthält ein Strafregisterauszug?

Ein Auszug für Behörden enthält meist alle Einträge, ein Auszug für Private nicht immer. Aufgeführt sind darin Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Übertretungen nur dann, wenn gleichzeitig ein Berufsverbot verhängt wurde. Das ist sehr selten.


3. Wozu braucht man den Strafregisterauszug?

Etwa für ein Einbürgerungsgesuch oder den Erwerb eines Waffenscheines.


4. Darf bei der Stellenbewerbung ein Strafregisterauszug verlangt werden?

Nur, wenn dies im Hinblick auf die ausgeschriebene Stelle notwendig ist. Das ist etwa bei Vertrauenspositionen der Fall oder wenn man mit hohen Geldsummen oder Wertgegenständen zu tun hat.


5. Welche Behörden haben Einsicht?

Unter anderem die Justiz-, Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sowie Strassenverkehrsämter. Wem welche Daten bekannt gegeben werden, ist in der Straf-registerverordnung geregelt.


6. Wann werden Einträge gelöscht?

Wenn nach Ablauf einer unbedingten Freiheitsstrafe folgende Fristen verstrichen sind: 20 Jahre bei Strafen von mindestens 5 Jahren, 15 Jahre bei Strafen zwischen 1 und 5 Jahren, 10 Jahre bei Strafen unter einem Jahr. Die gleiche Frist gilt für bedingte Freiheitsstrafen, Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit und Bussen über 5000 Franken. Löschen heisst: Die Daten werden vernichtet.


7. Wie lange ist eine Strafe im Auszug für Private ersichtlich?

Im Strafregisterauszug für Privatpersonen erscheint ein Urteil nicht mehr, wenn zwei Drittel der unter Punkt 6 erwähnten Fristen abgelaufen sind. Bedingte Strafen werden im Auszug nicht mehr aufgeführt, wenn sich der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit pflichtgemäss verhalten hat.


8. Erscheinen Tempoexzesse und Alkohol am Steuer im Auszug?

Ja, ab Geschwindigkeitsübertretungen von 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn ist Rasen im Auszug ersichtlich. Fahren in angetrunkenem Zustand erscheint ab 0,8 Promille. Weniger schwere Verkehrsdelikte mit einer Busse von über 5000 Franken werden zwar eingetragen, erscheinen aber nicht im privaten Auszug.


9. Kann man eine vorzeitige Löschung beantragen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2007 ist eine vorzeitige Entfernung aus dem Register nicht mehr möglich.


10. Darf eine Drittperson einen Auszug bestellen?

Nein, einen Auszug aus dem Register erhält man nur für sich selbst. Jeder Auszug kostet 20 Franken, telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Informationen und Bestellformulare gibts unter www.strafregister.admin.ch.