Zum Glück gibts eine Auffangeinrichtung
Wer kurz vor Erreichen des Pensionsalters seinen Job verliert, muss schnell handeln. Er hat nur 30 Tage Zeit, wichtige finanzielle Entscheide zu fällen.
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K-Geld 3/2005
25.05.2005
Philipp Lütscher
Das frühest mögliche Pensionsalter liegt bei etlichen Pensionskassen und Sammelstiftungen bei 60 Jahren. Wer mindestens 60 ist und freiwillig oder unfreiwillig in Pension geht, erhält eine Rente. Es sei denn, er hat sich für den Bezug seines PK-Kapitals entschieden.
Wer jedoch vor dem frühest möglichen Pensionsalter seine Stelle verliert, kann nicht zwischen Rente oder Kapital wählen. Seine Pensionskasse überweist das Vermögen ohne anderslautende Anweisung des Versicherten auf ei...
Das frühest mögliche Pensionsalter liegt bei etlichen Pensionskassen und Sammelstiftungen bei 60 Jahren. Wer mindestens 60 ist und freiwillig oder unfreiwillig in Pension geht, erhält eine Rente. Es sei denn, er hat sich für den Bezug seines PK-Kapitals entschieden.
Wer jedoch vor dem frühest möglichen Pensionsalter seine Stelle verliert, kann nicht zwischen Rente oder Kapital wählen. Seine Pensionskasse überweist das Vermögen ohne anderslautende Anweisung des Versicherten auf ein Freizügigkeitskonto, von wo aus keine Rentenzahlung möglich ist.
Will man trotzdem eine Rente beziehen, muss man sein Geld an eine Auffangeinrichtung überweisen, eine Freizügigkeitspolice oder eine Leibrente kaufen.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, eine Institution des Bundes, ist verpflichtet, das obligatorische BVG-Vermögen von Versicherten ohne Pensionskasse aufzunehmen. Den überobligatorischen Teil nimmt sie aber nicht auf.
Die Auffangeinrichtung verwaltet das ihr anvertraute Vermögen nach den Richtlinien für das BVG-Obligatorium: Das Kapital wird zum BVG-Mindestzins verzinst und die Rentenhöhe berechnet sich aus dem BVG-Umwandlungssatz. Zudem ist der Versicherungsschutz im Todes- oder Invaliditätsfall gewährleistet.
Achtung: Wer sich für den Transfer seines obligatorischen Pensionskassenguthabens an die Auffangeinrichtung entscheidet, muss sich innert 30 Tagen nach Erwerbsaufgabe anmelden.
Als Alternative zur Auffangeinrichtung oder für den überobligatorischen Teil des PK-Vermögens bietet sich eine Freizügigkeitspolice oder eine Leibrente an.
Die Leibrenten schneiden am schlechtesten ab
Die Leistungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich aber sowohl bei der Freizügigkeitspolice als auch bei der Leibrente. Es lohnt sich deshalb, mehrere Angebote zu vergleichen (zu Leibrenten siehe K-Geld 2/05).
Der Vergleich von Auffangeinrichtung, Freizügigkeitspolice und Leibrente zeigt, dass die Rente von der Auffangeinrichtung mit Abstand am höchsten ausfällt.
Dazu ein Beispiel: Wer 200000 Franken in der Auffangeinrichtung hat, erhält ab Alter 60 eine Rente von 12000 Franken im Jahr (siehe Tabelle). Der Bezüger muss diese Rente jedoch voll als Einkommen versteuern. Nach Steuern bleiben ihm 9000 Franken.
Wer denselben Betrag in einer Freizügigkeitspolice bei einer privaten Versicherungsgesellschaft angelegt hat, erhält nach Steuern eine Rente von knapp 8000 Franken.
Noch schlechter rentiert die Leibrente. Das PK-Kapital muss dabei zuerst aus der zweiten Säule in die freie Vorsorge transferiert werden. Dabei fällt eine einmalige Steuer an, im obigen Beispiel 17000 Franken.
Das Restkapital wird wiederum in eine Rente umgewandelt. Obwohl diese nur zu 40 Prozent als Einkommen zu versteuern ist, bleibt unter dem Strich mit 6430 Franken der kleinste Betrag.