Das frühest mögliche Pensionsalter liegt bei etlichen Pensionskassen und Sammelstiftungen bei 60 Jahren. Wer mindestens 60 ist und freiwillig oder unfreiwillig in Pension geht, erhält eine Rente. Es sei denn, er hat sich für den Bezug seines PK-Kapitals entschieden.

Wer jedoch vor dem frühest möglichen Pensionsalter seine Stelle verliert, kann nicht zwischen Rente oder Kapital wählen. Seine Pensionskasse überweist das Vermögen ohne anderslautende Anweisung des Versicherten auf ei...