Steuerabzug für Arztrechnungen
Der aktuelle Steuertipp von Kassensturz: Planen Sie Zahnarztbesuche gut, eventuell können Sie damit Steuern sparen.
Inhalt
saldo 6/2003
02.04.2003
Daniel Meier
Es gibt kaum ein unangenehmeres Gefühl, als mit weit geöffnetem Mund auf dem Behandlungsstuhl beim Zahnarzt zu sitzen. Das Letzte, an das Patienten in diesem Moment denken, ist die Steuererklärung. Und doch könnte gerade dieser Gedanke die Situation erträglicher machen. Dann nämlich, wenn Steuerpflichtige sich vergegenwärtigen, dass sie die Kosten der Behandlung unter Umständen vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Die Krankenkasse bezahlt zwar den Besuch beim Arzt, ...
Es gibt kaum ein unangenehmeres Gefühl, als mit weit geöffnetem Mund auf dem Behandlungsstuhl beim Zahnarzt zu sitzen. Das Letzte, an das Patienten in diesem Moment denken, ist die Steuererklärung. Und doch könnte gerade dieser Gedanke die Situation erträglicher machen. Dann nämlich, wenn Steuerpflichtige sich vergegenwärtigen, dass sie die Kosten der Behandlung unter Umständen vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Die Krankenkasse bezahlt zwar den Besuch beim Arzt, die Behandlung im Spital und die Medikamente in der Apotheke; die Zahnarztrechnung müssen die meisten Leute jedoch selbst berappen. Dabei geht es zuweilen um Beträge von Tausenden von Franken. Was aber viele nicht wissen: Die Zahnarztkosten kann man ebenso wie die allgemeinen Krankheitskosten vom Einkommen abziehen, sofern sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
Hürde meist bei 5 Prozent des Netto-Einkommens
Vollständig abziehen darf das Steuervolk allerdings auch die Zahnarztkosten nicht. Die Kantone haben eine Art Selbstbehalt eingebaut, eine Mindesthürde. Bei den meisten Kantonen liegt diese bei 5 Prozent des steuerbaren Netto-Einkommens. Nur die Kosten, die darüber hinausgehen, darf man abziehen.
Zeitplan: Familien und Ehepaare können profitieren
Wichtig ist: Die Franchise und den Selbstbehalt der allgemeinen Krankheitskosten dürfen Steuerpflichtige zu ihren Zahnarztkosten hinzuzählen. Insbesondere für Versicherte mit hoher Franchise erhöht sich damit die Chance, dass sie die Kosten vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
In einigen Kantonen aber sind die Abzugsmöglichkeiten grösser. Glarus und Schwyz haben die Hürde bei 3 Prozent des Einkommens, St. Gallen und Wallis sogar bei 2 Prozent festgelegt.
Der Tipp: Steht eine grössere Zahnsanierung mit mehreren Behandlungen an, sollten sämtliche Eingriffe innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden. So erhöhen sich die Chancen, dass die Kosten die vorgegebene Hürde überschreiten. Eine zeitliche Planung der Zahnarztbesuche empfiehlt sich besonders bei Ehepaaren und Familien. Denn sie können ihre Zahnarztrechnungen zusammenlegen. Und das lohnt sich spätestens dann, wenn es nächstes Jahr wieder darum geht, die Steuererklärung auszufüllen.