Vor kurzem habe ich Bekannte mit dem Auto zum Bahnhof gefahren. Dabei kamen wir in eine Polizeikontrolle. Alle Erwachsenen, die nicht angeschnallt waren, mussten je eine Busse von 60 Franken zahlen. Für die nicht angeschnallten Kinder wurde die Busse aber mir als Fahrer aufgehalst - obwohl die Eltern dieser Kinder ebenfalls im Auto sassen. Ist das korrekt?

Ja. In diesem Fall ist der Fahrzeugführer für das Einhalten der Verkehrsvorschriften zuständig. Denn für Fahrgäste bis 12 Jahre schiebt die Verkehrsregeln-Verordnung die Verantwortung dem Fahrzeugführer zu. Die entsprechende Busse von 60 Franken läuft in der offiziellen Bussenliste unter «Mitführen eines nicht gesicherten Kindes bis zu 12 Jahren».

Nicht angegurtete Kinder zwischen 12 und 15 Jahren kann die Polizei nicht mit einer Geldstrafe büssen; die Behörden können Kinder in diesem Alter aber für einen Belehrungsnachmittag mit Verkehrsunterricht aufbieten.

Jugendliche ab 15 Jahre müssen Verkehrsbussen selber bezahlen.

(ge)

Die vollständige Strassenverkehr-Bussenliste finden Sie im Internet unter www.ktipp.ch/bussen