­­Am Jahresanfang erhalten alle Angestellten den aktuellen Pen­sionskassenausweis zugestellt. Daraus lässt sich ersehen, wie hoch die Rente und das Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung ungefähr sein wird. Wichtig: Es handelt sich dabei um unverbindliche Hochrechnungen. Sie werden in der Regel genauer, je näher die Pensionierung kommt.



Jeder Versicherte hat laut Gesetz das Recht, einen Viertel des obli­gatorischen Altersguthabens aus der Pensi...