Für einen Veloausflug hatte die Zürcherin C.  O. im Sommer 2011 auf ihrem iPhone einen 9-Uhr-Pass und eine Velo­tageskarte gelöst. Im Zug nach Zürich konnte sie dem SBB-Kontrolleur die E-Tickets jedoch nicht vorweisen. «Aus einem unerfindlichen Grund blieb der iPhone-Bildschirm schwarz», so C.  O. Sie musste einen Zuschlag von 180 Franken wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis zahlen.

Daran änderte sich auch nichts, als C.  O. die E-Tickets einige Tage später auf dem reparierten iPhone doch noch vor­zeigen konnte. Die SBB bestanden auf den 180 Franken und leiteten eine Betreibung ein.

Immerhin: Laut SBB-Sprecherin Lea Meyer kann man seit Ende 2011 das gelöste Billett im Nachhinein präsentieren. Kostenfolge: «nur» noch 30 Franken.

Das ist bloss einer von mehreren Stolpersteinen bei E-Tickets. Hier wei­tere Tipps für den Billett-Kauf via Handy und Internet:

  • Rechtzeitig lösen: Das Handyticket muss man vor der «fahrplanmässigen» Abfahrt des Zuges gelöst haben. Der Kaufprozess kann ­einige Minuten dauern.
  • Kein Weiterleiten: Das persönliche Ticket ist nur gültig auf dem Gerät, mit dem man es gelöst hat. Es kann nicht per SMS weitergeleitet werden.
  • Begleitpersonen: Für maximal acht Personen kann man mit dem Handy ein «Billett für Mitreisende» kaufen, die gemeinsam reisen.
  • Richtig lösen: Wer sich im Datum oder bei der Strecke irrt, hat Pech. E-Tickets sind grundsätzlich nicht umtauschbar. Die Ausnahmen (wofür jeweils eine Gebühr von 10 Franken ­anfällt): doppelt gelöste ­Tickets, offensichtliche Schreibfehler bei den Personalien und wenn man ein Ticket ohne statt mit Halbtax gelöst hat.
  • Ausweis: Das E-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar. Auf Verlangen muss man sich ausweisen können, sonst droht ein Zuschlag.
  • Gültigkeitsdauer: Ein E-Ticket der SBB ist nur an einem Tag gültig. Wer nicht am gleichen Tag zurückfahren will, muss bei Strecken von weniger als 116 km zwei Billette einfacher Fahrt lösen. Bei längeren Strecken kann der Kunde ein Retourbillett kaufen. Die Rückreise ist jedoch nur innert zehn Tagen möglich, die Reise­tage müssen – im Gegensatz zu Tickets am Schalter oder Automaten – beim Kauf festgelegt werden.
  • Ausdrucken: Das Online-Ticket muss mit einem Laser- oder Tintenstrahl-Drucker auf A4- Papier gedruckt sein. Eine E-Mail-Bestätigung des Kaufs genügt nicht. Auch verschmierte oder unvollständige Ausdrucke akzeptieren die SBB nicht.
  • Ticket vergessen: Wer das ausgedruckte E-Ticket vergessen hat, kann es vor der Zugsabfahrt für 5 Franken beim SBB-Schalter ausdrucken lassen. Hierzu reicht die ­Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum.



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