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Artikel | Gesundheits-Tipp 12/2011

Frankreich verbietet giftigen Stoff

In Plastikgefässen und Konservendosen steckt Bisphenol A. Frankreich verbietet den giftigen Stoff für Lebensmittelverpackungen. Die Schweizer Behörden halten ein Verbot für unnötig.

Bisphenol A ist unter anderem in Plastikgefässen aus Polycarbonat enthalten. Auch in der Beschichtung von Konserven- und Getränkedosen sowie in Kassenzetteln ist der Giftstoff zu finden (Gesundheitstipp 7/11). Forscher warnen, dass er Herzkrankheiten, Diabetes und Leberschäden verursachen und die Entwicklung bei Kleinkindern stören könne. Die EU hat die Chemikalie vor einem Jahr in Schoppenflaschen verboten.

Noch weiter geht jetzt Frankreich: Ab 2014 ist Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen nicht mehr erlaubt. Die französische Umweltorganisation «Réseau Environnement Santé» sagt, das Verbot werde die Chemikalie im mensch­lichen Körper «massgeblich vermindern». Die Schweiz findet ein Verbot nicht nötig. Das Bundesamt für Gesundheit behauptet, die Vorschriften würden die Gesundheit genügend schützen. Eine neue amerikanische Studie beweise das.

Doch ein Chemiker der Universität Missouri (USA) sowie der wissenschaftliche Direktor einer amerikanischen Umweltorganisation kritisieren, die vom Bundesamt zitierte Studie weise grosse Mängel auf. Sie habe nur 20 Erwachsene untersucht, aber keine Kinder. Zudem habe die Studie bloss den Bisphenolgehalt in Blut und Urin der Teilnehmer getestet, nicht aber, was sie zuvor gegessen hatten.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, befürwortet ein Bisphenol-Verbot in der Schweiz. Sie kritisiert das Bundesamt für Gesundheit: «Es dient hier klar der Wirtschaft und entscheidet gegen die Gesundheit.» Die Forscherin Cathrin Brisken von der ETH Lausanne sagte der Westschweizer Zeitschrift «L’Hebdo», man müsse vor allem schwangere und stillende Frauen besser vor Bisphenol A schützen.   

04. Dezember 2011 | Andreas Gossweiler, Redaktion Gesundheitstipp


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