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Artikel | K-Tipp 20/2011

Ausweisentzug für Schnellfahrer

Entzug nach Tempo-Schema

Bei übersetzter Geschwindigkeit hat das Bundesgericht eine «zwingende Schematisierung» aufgestellt. Beispiel: Wenn die Tempoüberschreitung innerorts 25 km/h, ausserorts 30 km/h oder auf Autobahnen 35 km/h übersteigt, liegt jeweils ein schwerer Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz vor – und der Führerschein ist für mindestens drei Monate weg.

Ausflüchte lässt das Bundesgericht im Prinzip nicht gelten. In einem konkreten Fall wandte der Schnellfahrer ein, die Strasse sei gerade und übersichtlich und zudem wegen eines WM-Fussballspiels wie «leergefegt» gewesen. Das half ihm nicht.   

Bundesgericht, Urteil 1C_335/2011 vom 26. 10. 2011

25. November 2011 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Ausweisentzug für Schnellfahrer
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