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Viele Behörden erschweren den Behinderten den Zugang zu Infos im Internet. Das zeigt eine neue Studie.
Staatliche Stellen müssen seit 2004 ihre Angebote allen Menschen zugänglich machen. Viele Behörden verbauen Behinderten jedoch weiterhin den gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zu ihren Websites. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung «Zugang für alle», die 100 Portale von Bund, Kantonen, Städten, bundesnahen Betrieben, Hochschulen und Medien auf Stolperfallen für Behinderte überprüft hat.
Gute Noten erhielten die Auftritte von Post und SBB und vieler Kantone. «Besonders negativ» fiel den Testern das Bundesgericht auf: Dessen Homepage sei «völlig unzugänglich für Menschen mit Behinderungen». So sei es für Sehbehinderte unmöglich, sich per Vorleseprogramm die Inhalte zu erschliessen. Die Software übersetzt Texte und Grafiken in gesprochene Sprache. Schlecht schnitten die Websites der Kantone Wallis, Baselland und Neuenburg ab. «Gar nicht oder nur teilweise behindertentauglich» seien die Seiten von Bern, Genf, Basel, Lugano, Lausanne und Biel. Hier haben die Betreiber Grafiken oder Bilder oft nicht im HTML-Quellcode mit Worten beschrieben, sodass Blinde wichtige Infos nicht vorgelesen erhalten. Laut den Testern sind auf Websites des Bundes und der Kantone PDF-Dokumente oft unzugänglich.
Einige SRG-Seiten sind ungenügend
Manche Homepages erfordern schnelle Eingaben – und sind damit für motorisch Behinderte nicht bedienbar. Bei der Website der ETH Zürich erhalten Blinde etwa bei Tabellen nicht alle wichtigen Angaben vorgelesen. Als «ungenügend» beurteilten Tester SRG-Websites wie Tsr.ch, Drs.ch und Rsr.ch sowie Homepages privater Online-TV-Angebote wie Wilmaa, Teleboy oder Swisscom TV Air. Hier fehlen den Videos meist Untertitel, sodass Gehörlose ihnen nicht folgen können.
18. November 2011 | Eric Breitinger, Redaktion saldo
