SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 19/2011

Betrunkener Lenker: Sicherheitsentzug erst ab 2,5 Promille

Ein Bluttest bei einem Autofahrer ergab eine Alkoholkonzentration im Blut von 2,05 Pro­mille. Laut Arztbericht be­stand Verdacht auf chronischen Alkoholmissbrauch. Das Strassen­ver­­kehrsamt des Kantons Zürich entzog dem Lenker deshalb den Führerausweis auf unbestimmte Zeit und machte die Wiedererteilung von einem verkehrsmedizinischen Gutachten abhängig. Gestützt darauf erhielt er den Ausweis zurück – geknüpft an Alkoholabstinenz, regelmässige Besprechungen und Kontrolluntersuchungen. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich beim Bundesgericht. Es stellte klar: Ein Sicherheitsentzug und eine medizinische Abklärung seien nur nötig, wenn «ernsthafte Zweifel an der Fahreignung» bestehen. Dies sei erst bei über 2,5 Promille der Fall.

Bundesgericht, Urteil 1C_327/2011 vom 19. Oktober 2011

18. November 2011


Beitrag als PDF
Betrunkener Lenker: Sicherheitsentzug erst ab 2,5 Promille
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Hausverkäuferin verschwieg klare Mängel Blumentöpfe auf der Terrassenbrüstung ... Amtliche Verteidigung zu Unrecht verweigert
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten