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Ein Hauseigentümer deklarierte in der Steuererklärung einen Liegenschaftenertrag von 4348 Franken für die Staatssteuern und 5460 Franken für die Bundessteuern. Das Steueramt des Kantons Solothurn erhöhte die zu versteuernden Beträge auf 12 827 respektive 16 034 Franken. Grund: Als Eigentümer eines Hauses mit zwei Wohnungen müsse er den Eigenmietwert beider Wohnungen versteuern. Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht, da er eine der Wohnungen nicht benutze. Vergebens: Laut den höchsten Richtern hätte er nachweisen müssen, dass er die leere Wohnung vermieten will. Da er dies nicht getan habe, hätten die Steuerbehörden davon ausgehen dürfen, dass er die Wohnung benutzt.
Bundesgericht, Urteil 2C_254/2011 vom 7. Oktober 2011
06. November 2011
