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Artikel | K-Tipp 18/2011

Rückvergütungen für Vermögensverwalter

Kunde muss Betrag kennen

Eine Pensionskasse vertraute ihr Geld einer Vermögensverwaltungsfirma an. Im Auftrag hiess es: «Allfällige Retrozessionen stehen vollumfänglich der Vermögensverwaltungsfirma zu.» Retrozessionen sind Gelder, die hinter dem Rücken des Kunden fliessen, zum Beispiel von der Depotbank an den Vermögensverwalter.

Solche Rückvergütungen gehören dem ­Kunden. Zwar kann er auf sie verzichten. Aber der Verzicht ist nur gültig, wenn der Kunde ihre Höhe genau kennt. Deshalb muss nun die Vermögensverwaltungsfirma der Pensionskasse mehrere Millionen zahlen, weil die Höhe der Retrozessionen im Auftrag nicht genannt worden war.    

Bundesgericht, Urteil 4A_266/2010 vom 29. 8. 2011

28. Oktober 2011 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Rückvergütungen für Vermögensverwalter
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