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Von 13 Haarglättungsmitteln dürfen 8 nicht mehr verkauft werden. Grund: Sie enthalten bis zu 45-mal mehr giftiges Formaldehyd als erlaubt.
Der K-Tipp deckte auf: Viele Coiffeure setzen heikle Haarglätter ein (siehe K-Tipp 19/10). Diese chemischen Spezialmittel können hohe Mengen an krebserregendem Formaldehyd enthalten. Dies hatten Untersuchungen deutscher Behörden ergeben.
In der Schweiz haben nun die Kantonschemiker von Basel-Stadt, St. Gallen und Tessin 13 Haarglätter aus Coiffeursalons auf ihren Formaldehydgehalt untersucht. Fazit: Acht Produkte enthielten zu viel davon und sind somit verboten. Eine Probe überschritt den Grenzwert um das 45-fache.
Das Kantonslabor Basel-Stadt nennt zwei der verbotenen Haarglätter beim Namen: Chocolate Blowdry 4.0 und Lorena Professional Tratamento.
Eine Liste der in ganz Europa verbotenen Haarglätter findet man unter www.bag.admin.ch.
28. Oktober 2011
